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Kosten der rechtlichen Beratung und Vertretung



Jedes Tätigwerden eines Rechtsanwalts lässt einen Anspruch auf Gebühren entstehen lässt. Im Rahmen eines vorbereitenden Gesprächs - vor dem eigentlichen Beratungsgespräch - informiere ich Sie daher über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Darüber hinaus wäge ich mit Ihnen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Gerichts- und Anwaltskosten und das Prozessrisiko ab, damit Sie einen Streitfall auch wirtschaftlich kalkulieren können.

Abrechnung

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wird in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Höhe der Gebühr berechnet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Ergänzend hierzu werden - insbesondere bei arbeitsintensiven Angelegenheiten - Honorarvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant geschlossen.
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung richten sich ebenfalls nach einer vorab zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschlossenen Gebührenvereinbarung. Ist nichts vereinbart, betragen die gesetzlichen Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern maximal € 190,00 (zzgl. der Auslagenpauschale i.H.v. € 20,00 und der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Kostenübernahme durch Dritte

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung, hole ich für Sie die Deckungszusage ein und führe den Schriftverkehr mit der Versicherung. Unabhängig davon bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind, steht Ihnen das Recht der freien Anwaltswahl zu. Wenn einzelne Gesellschaften eigene Vertragsanwälte vorschlagen, so handelt es sich dabei um bloße Empfehlungen.
In einer Vielzahl von Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung zu übernehmen. Falls zum Beispiel ein Kunde oder Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat dieser auch die Kosten für das anwaltliche Forderungsschreiben zu erstatten.
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann, kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe für die Wahrnehmung seiner Rechte beantragen. Ob eine solche in Betracht kommt und auf welchem Wege bzw. unter welchen Voraussetzungen die staatlichen Mittel beantragen werden können, wird beim Beratungsgespräch geklärt.